Landwirtschaftsrecht
von A wie Arrondierung bis Z wie Zerstückelungsverbot
Möchten Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen? Wurden Ihnen die Direktzahlungen gekürzt? Oder haben Sie Probleme mit Ihrem Pächter oder Verpächter? Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen agrarrechtlichen Angelegenheiten.
Zu unseren Dienstleistungen zählen insbesondere:
- Auflösung von gemeinschaftlichem Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken
- Ausnahmen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
- Bäuerliches Erbrecht
- Beantwortung sämtlicher Fragen zum Thema Bauen in der Landwirtschaftszone
- Beratung beim Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichem Grundeigentum, inklusive Einholung der erforderlichen Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen
- Beratung und Vertretung in sämtlichen pachtrechtlichen Angelegenheiten (insb. Kündigung und Pachterstreckung)
- Beratung und Vertretung von Unternehmen und Organisationen im Agrarbereich
- Durchsetzung und Abwehr von Gewinnansprüchen
- Einsprachen und Beschwerden gegen Direktzahlungsverfügungen
- Geltendmachung von Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechten nach bäuerlichem Bodenrecht
- Gründung und Auflösung von Betriebsgemeinschaften, Generationen-gemeinschaften und anderen einfachen Gesellschaften
- Güterzusammenlegungen und Meliorationen
- Hofübergaben
- Unterstützung in Verfahren zur Feststellung der Gewerbeeigenschaft
- Vertretung in gewässer- und in tierschutzrechtlichen Verwaltungs- und Strafverfahren