Nachbarrecht

von A wie Aussichtsentzug bis Z wie Zaun

Ihre Ansprechpersonen

Andreas Wasserfallen

Hansjörg Minder

Tobias Oberli

Andrea Locher

Marina Künzi

Vernachlässigt Ihr Nachbar den Rückschnitt seiner Hecke? Hat Ihre Nachbarin bei der Neugestaltung ihres Gartens Bäume und Sträucher zu nah an die gemeinsame Grundstücksgrenze gepflanzt? Oder verlangt Ihr Nachbar die Entfernung Ihres neuen Sichtschutzzauns mit der Begründung, dieser entziehe ihm die Aussicht und das Tageslicht? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Differenzen mit Ihrem Nachbarn zu bereinigen, wenn nötig auch auf dem Gerichtsweg.

Zu unseren Dienstleistungen zählen insbesondere:

  • Ausarbeitung von Vereinbarungen zwischen Nachbarinnen und Nachbarn bezüglich der Ausübung ihres Eigentums
  • Baum-, Hecken- und Pflanzenschutz
  • Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Kapprecht und dem Anriesrecht (Rechte an Früchten von überhängenden Ästen)
  • Beurteilung und Begleitung von Bauvorhaben, welche Pflanzen auf dem benachbarten Grundstück tangieren
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus übermässigen Immissionen (z.B. Licht- und Aussichtsentzug, Lärm- und Geruchsbelästigungen etc.)
  • Durchsetzung und Abwehr von Rückschnitts- und Beseitigungsansprüchen
  • Überprüfung der Einhaltung von Grenzabstands- und Höhenvorschriften von Bäumen, Sträuchern und Einfriedungen (Hecken, Mauern, Zäune etc.)