Mandatsbedingungen und Kosten

Transparenz und Vertrauen bilden die Grundlage der Beziehung zu unseren Klientinnen und Klienten.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden der Kanzlei Bern West unterstehen dem Anwalts- bzw. Notariatsgeheimnis. Die Schweigepflicht bildet die Basis für das gegenseitige Vertrauensverhältnis und damit die wichtigste Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Alles, was Sie uns anvertrauen, wird nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.

Berufsregeln

Die Mandatsführung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegt den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV), jene der Notarinnen und Notaren den Standesregeln des Verbands bernischer Notare (VbN).

Notariatsgebühren

Die Notariatsgebühren bemessen sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren des Kantons Bern (GebVN).

Gemäss Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung liegt zudem die Preisinformation für Notariatsdienstleistungen des Verbands bernischer Notare in unserer Kanzlei auf. Gerne informieren wir Sie im Voraus über die Gebühren, die für eine bestimmte Notariatsdienstleistung anfallen.

Anwaltshonorar

Das Anwaltshonorar berechnet sich normalerweise auf der Basis von Zeitaufwand und/oder Streitwert. Grundlage für das Honorar bildet eine individuelle Vereinbarung bzw. die jeweilige kantonale Anwaltsgesetzgebung. Über die einzelnen Arbeitsschritte und Auslagen rechnen wir exakt ab.

Gemäss den Standesregeln sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehalten, angemessene (d.h. dem zu erwartenden Aufwand entsprechende) Kostenvorschüsse zu verlangen. Zweck dieser Vorschrift ist, dass Sie periodisch über den anwaltlichen Aufwand orientiert werden und somit verhindert wird, dass bei der Schlussabrechnung noch hohe Honorarforderungen offen sind.

Rechtschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Dann denken Sie daran, Ihrer Versicherung Ihr Anliegen umgehend anzumelden und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung die entstehenden Kosten decken wird und ob Sie selbst eine Anwältin bzw. einen Anwalt (freie Anwaltswahl) mandatieren dürfen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei diesen Abklärungen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Fehlen Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte? In diesem Fall prüfen wir bei einem bevorstehenden Verfahren gerne für Sie, ob Sie allenfalls Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bzw. eine unentgeltliche Rechtsbeiständin oder eine amtliche Verteidigung haben und stellen ein entsprechendes Gesuch. Bei Genehmigung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Prozesskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) vorläufig vom Staat getragen.